Festordnung

125 Jahre Feuerwehr Pilsheim
vom 31. Mai bis 02. Juni 2024

Um einen reibungslosen Ablauf unseres Festes gewährleisten zu können, bitten wir höflich, nachfolgende Punkte zu beachten und einzuhalten:


1.)
Das Fest findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.


2.)
Bei Ankunft bitten wir jeden Verein, sich im Festbüro zu melden und die Festunterlagen abzuholen.


3.)
Den Anweisungen der Festleitung, der Ordner, des Sicherheitsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.


4.)
Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und die Richtlinien/Hinweise des Veranstalters. In diesem Rahmen ist der Sicherheitsdienst berechtigt und verpflichtet, Ausweiskontrollen durchzuführen.


5.)
Während des Kirchenzuges, des Festgottesdienstes und des Festzuges wird um diszipliniertes Verhalten gebeten.


6.)
Bei vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Sachbeschädigung von Bierzeltgarnituren, Maßkrügen oder Gegenständen jeglicher Art wird der Schaden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Der Veranstalter behält sich rechtliche Schritte gegen die verursachenden Personen bzw. Vereine vor. Das Verbringen von Gegenständen jeglicher Art aus dem Bierzelt bzw. dem Festgelände weg ist untersagt und wird als Diebstahl zur Anzeige gebracht.


7.)
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Sternwerfern, Messern sowie Waffen aller Art ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist mit dem Verweis vom Festgelände bzw. dem Einschalten der gesetzlichen Ordnungskräfte zu rechnen.


8.)
Das Parken auf den ausgewiesenen Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Einbrüche oder Diebstähle an geparkten Fahrzeugen. Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Ausgewiesene Parkplätze sind zu verwenden. Parkverbote sind zu beachten und einzuhalten. Den Anordnungen der Parkplatz-Einweiser ist Folge zu leisten.

9.)
Für Unfälle alle Art, Sach- und Personenschäden, Diebstahl (auch von Privatpersonen) und verloren gegangenen Gegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.


10.)
Im Fest- und Barzelt ist während der Musikveranstaltung mit erhöhter Lautstärke zu rechnen. Für mögliche Gesundheitsschäden wird keine Haftung durch den Veranstalter übernommen.


11.)
Fahnen dürfen nicht unberechtigt aus den Fahnenständern entnommen werden. Das Klauen von Taferln oder sonstigen Vereinsgegenständen gilt nicht als Brauchtum und ist ausdrücklich untersagt.


12.)
Mit der Anmeldung erkennt der teilnehmende Verein die Festordnung an.

Während der gesamten Veranstaltung wird gefilmt und es werden Fotos zur Dokumentation des Festes gemacht.

Alle anwesenden Personen willigen durch das Betreten des Festgeländes bzw. mit der Teilnahme am Festgeschehen ein, dass die während des Festverlaufs gemachten Bild-, Ton- und Videoaufnahmen auf Internetkanälen (z.B. YouTube, Facebook, ...), im Internet (z.B. Homepage), als Filmdokumentation (z.B. DVD), in Printmedien (z.B. Tageszeitungen) und in zukünftigen Vereinschroniken oder zur Dokumentation des Vereinsgeschehens verwendet und veröffentlicht werden können.

Die Festbesucher werden durch Aushänge am Festgelände und im Festzelt hierüber informiert.

 

Der Veranstalter
Freiwillige Feuerwehr Pilsheim e.V.


gez. die Festleitung / der Vorstand

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