Chronik
Seit Menschengedenken war das Feuer von großem Nutzen, aber auch von großer Gefährlichkeit für den Menschen, vor allem aber konnte ein nachlässiger Umgang mit dem Feuer großen Schaden anrichten. Insbesondere seit dem Mittelalter gab es wegen der dichten Bebauung in Städten und Dörfern immer wieder verheerende Feuersbrünste, denen ganze Stadt- bzw. Ortsteile zum Opfer fielen.
Hilflos musste man zusehen, wenn ganze Dörfer durch Brände in Schutt und Asche gelegt wurden, wobei auch der Verlust des Viehs und Hausrats den völligen Ruin bedeuteten. Daher gibt es schon seit dem Mittelalter Anweisungen der Obrigkeits - königliche Bezirksämter über Feuerschutzmaßnahmen. So bestimmte die Distrikt polizeiliche Vorschrift von 28.12.1863 über die Verbindlichkeit zu Anschaffung und Instandhaltung von Feuerlöschgerätschaften, " dass in den Landgemeinden jeder Hausbesitzer wenigstens einen wasserdichten Feuerkübel in Bereitschaft haben und im brauchbaren Zustand erhalten muss, ferner, dass in jeder Ortschaft mindestens 2 gute Feuerleitern und 3 Feuerhacken an einem leicht zugänglichen Orte bereit gehalten werden müssen".
In einer Beilage zu dieser neuen bezirkspolizeilichen Vorschrift wurde der Amtsbezirk Burglengenfeld in 4 Feuerlöschbezirke eingeteilt:
In den Feuerlöschbezirk Burglengenfeld mit 14 Feuerwehren; in den Feuerlöschbezirk Schwandorf mit 18 Feuerwehren; in den Feuerlöschbezirk Kallmünz mit 12 Feuerwehren und den Feuerlöschbezirk Schmidmühlen mit 9 Feuerwehren.
Wenn man bedenkt, wie groß heute noch die alljährlichen Brandschäden sind trotz gut ausgebildeten und gut ausgerüsteten Wehren, kann man ermessen, wie ohnmächtig die Menschen früherer Zeiten gegenüber einer Feuerbrunst warten. Noch dazu war die Brandentstehung bei Häusern aus Holz, Stroh und Schindeldächer sowie mit dem Kochen auf dem offenen Herd um ein Vielfaches größer.
Vom heutigen Alarmplan und dem Ausrücken der Wehr schon nach wenigen Minuten, konnte man damals nicht einmal träumen. Man muss aber auch wissen, dass der Wehreinsatz im Wesentlichen auf Brandbekämpfung, Brandwache, Hochwasserhilfe und Leichenbergung beschränkt war.
In der Randordnung folgte dem Hauptmann der Adjutant, der Zugführer, Zeug- und Pumpwart, Hornist, Steiger (Messinghelm) und die Löschmannschaft (Lederhelm).
Ausbildung und Uniformierung warten lange Zeit vom Militärreglement geprägt. Die regelmäßig am Sonntagnachmittag abgehaltenen Übungen bestanden zum großen Teil aus Formaltausbildung und Geräte exerzieren.
Im Ernstfall fasste jedoch jeder da an, wo er meinte helfen zu können und gelegentlich behinderte man sich auch gegenseitig.
In der Bekanntmachung des königlichen Bezirksamtes Burglengenfeld veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 101 vom 18. Dezember 1870 heißt es:
"Bei den größeren Gemeinden des Amtsbezirkes, in welchen die Errichtung von Feuerwehren besonders nützlich sich darstellt, ergeht an die betreffenden Bürgermeister der Antrag, mit allem Eifer auf die Bildung von freiwilligen Feuerwehren in ihren Gemeinden hinzuwirken".
Dieser Bekanntmachung und diesem Aufruf des königlichen Bezirksamtes folgend, kam es in den nächsten Jahren zu zahlreichen Neugründungen von freiwilligen Feuerwehren.
Durch die Gründung dieser freiwilligen Feuerwehren vollzog sich auch ein grundlegender Wandel in der Brandbekämpfung.
Der Distrikt Burglengenfeld hatte 1870 beschlossen, dass jede der 53 Gemeinden des Amtsbezirks mit einer Saug- und Druckspritze ausgerüstet werden soll. Die Pumpen waren mit einem doppelt drei zölligen Pumpwerk versehen. In jeder Minuten konnten ungefähr 60 Liter Wasser 20 Meter weit gespritzt werden. Zur Bedienung waren 4 Mann (je zwei vorne und hinten) erforderlich. Zu jeder Pumpe wurden zwei lederne Saugschläuche und 75 (a `2 m) lange Hanfschläuche sowie ein zweirädriger Wagen geliefert. Preis je Pumpe 250fl (Florin oder Gulden).
Durch das Los wurde die Reihenfolge bestimmt, nach welcher die einzelnen Gemeinden in den Bezug der Spritzen kamen.
Für Pilsheim wurde dabei in der Reihenfolge der Zuteilung die Losnummer 53 bzw. für Höchensee die Losnummer 43 gezogen; als erste Gemeinde wurde Teublitz (Losnummer 1) beliefert.
Schon vor der Belieferung hatte die Gemeinde für das Vorhandensein eines geeigneten Lokals zur sicheren Aufbewahrung der Löschmaschine den Nachweis zu erbringen. Die neue
"Löschmaschine" gehörte der Gemeinde und musste vorerst von einer Pflichtfeuerwehr bedient werden; um die Mitte des 19. Jahrhunderts war der Feuerschutz in den Gemeinden so geregelt, dass jeder männliche Einwohner einer Gemeinde vom zurückgelegten 18. bis zum 55. Lebensjahr feuerwehrpflichtig wurde.
An die Gemeinde Pilsheim wurde am 16.09.1875 die zweirädrige Saug- und Druckspritze ausgeliefert, obwohl noch keine Freiwillige Feuerwehr gegründet war bzw. existierte; an die Gemeinde Höchensee erfolge die Auslieferung am 13.09.1875.